Vorbemerkung
Grundsätzlich sprechen wir mit unseren Veranstaltungen, Seminaren, und Lehrgängen alle interessierten Mitglieder
und Mitarbeiter im Jugendrotkreuz an. Bei Veranstaltungen, die für eine spezifische Zielgruppe konzipiert
sind, sind die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Anmeldungen
Bitte melde dich bequem und einfach über unsere web-Seite www.jrk-nordrhein.de online
an. Achtet dann dabei auf die Genehmigung eures KV. Lediglich LehrerInnen und BetreuerInnen
von Ferienfreizeiten melden sich weiterhin direkt beim Landesverband an.
Rechtzeitig und verbindlich anmelden
Bitte gib für die einzelnen Lehrgänge, Seminare, usw. immer getrennte Anmeldungen
ab! Deine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung erleichtert uns die Planung der Veranstaltung.
Bitte Anmeldefrist beachten
Anmeldeschluss ist, wenn nicht anders ausgeschrieben, drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Liegen uns bis dahin nicht genügend Anmeldungen vor, müssen wir diese Veranstaltung
leider ausfallen lassen.
Einladungen und Absagen kommen etwa 14 Tage vor dem Lehrgang
Findet der Lehrgang statt, werden die Einladun gen ca. 14 Tage vorher an die Teilnehmer -
/ innen verschickt. Wenn die Anzahl der Interessenten die Platzkapazität übersteigt, müssen
leider auch Absagen erteilt werden. Einladungen wie auch Absagen werden den zuständigen
Kreisverbän den mitgeteilt.
Bei Verhinderung sofort Nachricht an uns
Deine Anmeldung ist verbindlich! Kannst du aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit) die
Veranstaltung nicht besuchen, bitten wir dringend um deine umgehende (auch telefonische) Nachricht!
Einen dadurch freigewordenen Platz können wir dann noch einem anderen Interessenten/ einer
anderen Interessentin zur Verfügung stellen.
Teilnahmegebühr
Bei Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen des Landesverbandes wird generell eine Teilnahmegebühr
von 5 EUR erhoben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Landesverband.
Die Wochenendseminare beginnen in der Regel freitags um 18 Uhr oder samstags um 14
Uhr und enden sonntags um 15 Uhr.
Fahrtkostenerstattung durch den Kreisverband
Der entsendende Kreisverband trägt die Fahrtkostenerstattung bei Großveranstaltungen und JRK Gruppenleiterlehrgängen.
Fahrtkostenerstattung bei Lehrgängen und Seminaren durch den LV für öffentliche Verkehrsmittel
Bei allen Seminaren und Lehrgängen des Landesverbandes werden die Fahrtkosten vom Landesverband
übernommen. Dabei gelten folgende Sätze: Gegen Vorlage der Fahrkarten werden die Bundesbahnfahrtkosten
(2. Klasse, Hin- und Rückfahrt) erstattet; ebenso die Fahrtkosten für andere öffentliche
Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn).
Privater PKW
Teilnehmer, die mit einem privaten PKW anreisen, erhalten Fahrtkostenerstattung in Höhe der Bundesbahnfahrtkosten.
Nur wenn in einem privaten PKW mehrere Teilnehmer anreisen, erhält der Fahrer die
Kosten von 0,13 EUR pro km erstattet. Mitfahrer haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Kreisverbandsfahrzeug
Reisen mehrere Teilnehmer in einem Fahrzeug des Kreisverbandes an, so wird dem Kreisverband ein
Kilometergeld von 0,20 EUR pro km gutgeschrieben.
Sonderurlaub
Der Antrag auf Sonderurlaub sollte für die Veranstaltung des Deutschen Jugendrotkreuzes bereits
zum Jahresbeginn beim Landesverband eingereicht werden. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen
vor Beginn der Maßnahme beim Landesverband vorliegen, damit die im Sonderurlaubsgesetz angegebenen
Fristen eingehalten werden können.
Sportschuhe, Badesachen, Badekappen
Das Haus des Jugendrotkreuzes in Bad Münstereifel verfügt über eine Gymnastikhalle und über ein
Schwimmbad. Hinsichtlich nicht volljähriger Teilnehmer gehen wir davon aus, dass mit der Seminaranmeldung
das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Schwimmbades vorliegt.
Die Gymnastikhalle darf nur mit Sportschuhen mit heller Sohle betreten werden.
Hausschuhe und Handtücher
Zur Schonung der Teppichböden ist es notwendig, während des Aufenthaltes im Haus des Jugendrotkreuzes
Hausschuhe zu tragen. Du musst deine Handtücher selber mitbringen.
Die Bettwäsche wird vom Haus des Jugendrotkreuzes gestellt.
Persönlichkeitsrechte
Wir weisen darauf hin, dass Bildaufnahmen, die während der Veranstaltungen gemacht werden, für
die JRK Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Wer nicht damit einverstanden ist, sollte dies den jeweiligen
FotografInnen vor Ort mitteilen. Ebenfalls werden die Anmeldetaten zu Veranstaltungen
auf Dauer beim LV gespeichert.
Wer dagegen Einwände hat, möge dies ebenfalls bei der jeweiligen Veranstaltung mitteilen.
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